BKC Aktienfonds
DE000A1111H6
Emittent | Bank für Kirche und Caritas eG |
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Fondsanbieter | Bank für Kirche und Caritas eG |
Fondstyp/Asset Klasse | Aktienfonds |
Rechtsform | OGAW |
Auflage des Fonds | 06.10.2014 |
Letzte Aktualisierung | 03.02.2023 |
Benchmark | STOXX Europe 600 NR (EUR) 70,00%; S&P 500 TR -NET- (EUR) 30,00% |
Tranche | - |
Principal Adverse Impacts
Keine expliziten Angaben zu den Principal Adverse Impacts.
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Keine expliziten Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung
Regelmäßige Allokation
Aktien | 51 % bis 100 % |
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Anleihen | Ausgeschlossen |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % bis 49 % |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | 0 % bis 10 % |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
-
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | - |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 |
Engagement | Ja, intern organisiert Link zur Engagementrichtlinie |
Stimmrechtsausübung | Nein |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-In-Class Wir kombinieren bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien die zwei Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen des gesamten Anlageuniversums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) auf innovative Weise miteinander. Ganz konkret kommen dadurch Unternehmen nicht für eine Investition in Frage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen (Environment, Social, Governance) zu den schlechtesten des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig innerhalb ihrer Branche zu den schlechtesten zählen. Damit werden die Unternehmen ausgeschlossen, die das höchste ESG-Risiko im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Subindustrie haben. |
ESG-Integration | Nein ESG-Kriterien werden in den Investmentprozesses integriert. Dies erfolgt in einem nicht näher formalisierten Prozess. |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
ILO-Kernarbeitsnormen
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Themen |
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Impact Investing |
-
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | In der Anlagestrategie der BKC werden wesentlich ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien umgesetzt, die die BKC auf der Grundlage der christlichen Soziallehre legitimiert und anwendet. Hierzu zählen unter anderem Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Umwelt- und Biodiversitätszerstörungen sowie unlautere Geschäftsgebaren, etwa Geldwäsche, Steuervergehen, Bestechung und Korruption. Eine vollständige Aufzählung der Ausschlusskriterien findet sich immer aktuell auf der Website (https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltige-geldanlagen/nachhaltigkeitsfilter.html; die Ausschlusskriterien in Kurz- und in Langform https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsfilter/ausschlusskriterien.html). Aufgezählte Mindestausschlüsse der BKC sind kompatibel mit gängigen Branchenstandards, etwa dem UN Global Compact. Mit den Ausschlusskriterien der BKC sollen die grundlegenden negativen Nachhaltigkeitswirkungen verhindert werden. Zu diesen kommt es, wenn Investitionsobjekte gegen international anerkannte ESG-Standards in schwerwiegender Weise verstoßen. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Pronciple Adverse Impacts) durch die Anwendung ihres Ausschluss-Kriterienfilters zu verhindern. Folgende PAI-Indikatoren finden bei der Wertpapierauswahl durch die Umsetzung des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters der BKC Berücksichtigung: 1. Treibhausemissionen, 2. Biodiversität, 3. Wasser, 4. Abfall sowie 5. soziale und Arbeitnehmerbelange (bei Unternehmen) und 1. Intensität von Treibhausgasemissionen und 2. Anteil der Staaten mit sozialen Verstößen (bei Staaten) Anhand des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters wird das Anlageuniversum auf der Basis der Informationen von Nachhaltigkeitsratingagenturen erstellt. Das ethisch-nachhaltige Anlageuniversum bildet die verbindliche Ausgangsbasis für den Investmentprozess vor der Handelsaktivität. Nach erfolgter Finanzanalyse wird dann das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio erstellt. Bei jedem Investitionsvorhaben muss also zunächst die Nachhaltigkeitsbewertung des Investitionsobjekts geprüft werden. Fällt diese negativ aus, ist eine Investition ausgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung kann der Kauf erfolgen. Bei Nachkäufen ist der Prüfprozess entsprechend erneut anzuwenden. Sollte ein Investitionsobjekt aufgrund neuer Informationen der Nachhaltigkeitsratingagenturen als nicht mehr nachhaltig eingestuft werden, ist ein Verkauf innerhalb vorgegebener Fristen zu tätigen. Die von der BKC verwalteten Finanzportfolien werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio mit dem ethisch-nachhaltigen Anlageuniversum konform ist. Der Stand der Nachhaltigkeitsbewertung für die Eigenanlagen wird jeweils zum 31.12. eines Jahres im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die ethisch-nachhaltigen Ausschlusskriterien benennen aus Sicht der BKC diejenigen Problemfelder in den Bereichen Soziales, Umwelt und Governance, die aus Sicht einer christlichen Wertorientierung eine zukunftsgerechte Entwicklung verhindern. Dabei unterscheidet die BKC zwischen Kriterien für Unternehmen und Staaten, da beide in verschiedener Art Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Schöpfung haben. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte durch die Anwendung ihres Ausschlusskriterienfilters zu verhindern. Die sozialen und ökologischen Merkmale des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters kommen bei der Einzeltitelselektion der Wertpapiere zur Anwendung. Sie beziehen sich nicht auf die Investments in Zielfonds und ETCs (Exchange Traded Commodities) sowie Derivate und Zielfonds. Zielfondsinvestments und Investments in ETC sind jeweils auf maximal 20 Prozent begrenzt. Neben den Ausschlusskriterien, auf die sich die Anlagestrategie der BKC konzentriert und mit denen grundlegende nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte verhindert werden sollen, werden bei Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien angewandt. Durch ihren Einsatz ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Vergleich zu anderen ist. Dabei werden die beiden Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste Unternehmen des gesamten Universums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) miteinander kombiniert. Das heißt, diejenigen Unternehmen kommen für eine Investition nicht infrage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu den schlechtesten 10 Prozent des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig zu den schlechtesten 10 Prozent ihrer Branche. Ausgeschlossen werden damit diejenigen Unternehmen, die ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko und eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen. Durch dieses Vorgehen erreicht die BKC eine Risikominimierung, die zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial führen kann. Das so genannte Engagement unterstützt zudem dabei, Investitionsobjekte zu motivieren, Verbesserungen in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zu realisieren oder kontroverse Geschäftspraktiken zukünftig zu unterbinden. Die BKC ist davon überzeugt, dass durch Engagement stellenweise das Nachhaltigkeitsrisiko eines Investments positiv beeinflusst werden kann. Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Ja, Punktuelles Research, 2 Analysten |
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Researchpartner | Ja 4 Nachhaltigkeitsratingagenturen |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Ja |
Nachhaltigkeitsbeirat | Nein |
CO2 Portfolio Analyse | Nein |
Nachhaltigkeitsreporting | Nein |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Ja Link zur monatlichen Portfolioveröffentlichung |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Ja |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Ja |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Kohleförd./-verstrom., Kraftwerkskohleres. (500 Mio.t), Förd./Prod.t. Öl/Gas (10%), Stromprod. Öl (10%), Ölreserven (1.000 mmboe), Raffination Öl/Gas, unkonvent. Öl-/Gasförd./Reserven, Öl-/Gasförd. Arktis, petrochem. Produkte (10%) |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | Nein |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Nein |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Nein |
Weitere | hohe Atomstromproduktion, hohe Treibhausgasemissionen |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Spirituosen/Alkohol | Nein |
Glücksspiel | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Weitere | Abtreibung/nidationshem. Verhütungsmittel, Programme Klonen, gentechnische Veränderung menschlichen Erbguts/Verwendung embryonaler Stammzellen, Produktion/Vertrieb Cannabis nicht med. Zwecke, Handfeuerwaffen Zivilbevölkerung |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Nein |
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Menschenrechtsverletzung | Ja |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | Ja |
Todesstrafe, Folter | Ja |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Nein |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | Nein |
Weitere | Rüstungsbudget größer 4% BIP, fehlende Religionsfreiheit, Nichtratifizierung Konvention biologische und chemische Waffen, Atomwaffenbesitz (ohne vollständigen Abrüstungsplan) |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Ja |
Weitere | Verletzung internationaler Konventionen zu Biodiversität, Korruption und Geldwäsche sowie zum Umweltschutz; unlautere Geschäftsgebaren |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | Steueroasen (steuerlich nicht-kooperative Staaten gemäß EU-Liste) |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
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