BKC Aktienfonds

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DE000A1111H6

Issuer Bank für Kirche und Caritas eG
Fund provider Bank für Kirche und Caritas eG
Fund type/Asset class Equity fund
Legal form OGAW
Fund issue date 06/10/2014
Last Update 03.02.2023
Benchmark STOXX Europe 600 NR (EUR) 70,00%; S&P 500 TR -NET- (EUR) 30,00%
Tranche -

Risk Indicator (PRIIP)
5 of 7

Licensed in
D

Classification by SFDR
Article 8

EU Taxonomy
- Anchorlink to data availability

% of Sustainable Investments according to SFDR
-

Principal Adverse Impacts

No explicit details regarding the principal adverse impacts.

Sustainable Development Goals

No explicit details regarding the Sustainable Development Goals

Normal allocation

Equities 51 % to 100 %
Bonds Excluded
Money market/Bank deposits 0 % to 49 %
Commodities Excluded
Direct investments Excluded
Derivatives 0 % to 10 %
Other -

Sustainability approach

Principal Adverse Impacts
-
Further remarks on the consideration of SDGs -
Rationale behind classification according to SFDR Article 8
Engagement Yes, organized internally Externer Link Link to engagement policy
Voting No
Best-in/of-Class Best-In-Class Wir kombinieren bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien die zwei Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen des gesamten Anlageuniversums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) auf innovative Weise miteinander. Ganz konkret kommen dadurch Unternehmen nicht für eine Investition in Frage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen (Environment, Social, Governance) zu den schlechtesten des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig innerhalb ihrer Branche zu den schlechtesten zählen. Damit werden die Unternehmen ausgeschlossen, die das höchste ESG-Risiko im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Subindustrie haben.
ESG-Integration No ESG-Kriterien werden in den Investmentprozesses integriert. Dies erfolgt in einem nicht näher formalisierten Prozess.
Norm-based screening
UN Global Compact ILO core labour standards
Themes
-
Impact Investing
-
Further information on the sustainability approach In der Anlagestrategie der BKC werden wesentlich ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien umgesetzt, die die BKC auf der Grundlage der christlichen Soziallehre legitimiert und anwendet. Hierzu zählen unter anderem Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Umwelt- und Biodiversitätszerstörungen sowie unlautere Geschäftsgebaren, etwa Geldwäsche, Steuervergehen, Bestechung und Korruption. Eine vollständige Aufzählung der Ausschlusskriterien findet sich immer aktuell auf der Website (https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltige-geldanlagen/nachhaltigkeitsfilter.html; die Ausschlusskriterien in Kurz- und in Langform https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsfilter/ausschlusskriterien.html). Aufgezählte Mindestausschlüsse der BKC sind kompatibel mit gängigen Branchenstandards, etwa dem UN Global Compact. Mit den Ausschlusskriterien der BKC sollen die grundlegenden negativen Nachhaltigkeitswirkungen verhindert werden. Zu diesen kommt es, wenn Investitionsobjekte gegen international anerkannte ESG-Standards in schwerwiegender Weise verstoßen. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Pronciple Adverse Impacts) durch die Anwendung ihres Ausschluss-Kriterienfilters zu verhindern. Folgende PAI-Indikatoren finden bei der Wertpapierauswahl durch die Umsetzung des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters der BKC Berücksichtigung: 1. Treibhausemissionen, 2. Biodiversität, 3. Wasser, 4. Abfall sowie 5. soziale und Arbeitnehmerbelange (bei Unternehmen) und 1. Intensität von Treibhausgasemissionen und 2. Anteil der Staaten mit sozialen Verstößen (bei Staaten) Anhand des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters wird das Anlageuniversum auf der Basis der Informationen von Nachhaltigkeitsratingagenturen erstellt. Das ethisch-nachhaltige Anlageuniversum bildet die verbindliche Ausgangsbasis für den Investmentprozess vor der Handelsaktivität. Nach erfolgter Finanzanalyse wird dann das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio erstellt. Bei jedem Investitionsvorhaben muss also zunächst die Nachhaltigkeitsbewertung des Investitionsobjekts geprüft werden. Fällt diese negativ aus, ist eine Investition ausgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung kann der Kauf erfolgen. Bei Nachkäufen ist der Prüfprozess entsprechend erneut anzuwenden. Sollte ein Investitionsobjekt aufgrund neuer Informationen der Nachhaltigkeitsratingagenturen als nicht mehr nachhaltig eingestuft werden, ist ein Verkauf innerhalb vorgegebener Fristen zu tätigen. Die von der BKC verwalteten Finanzportfolien werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio mit dem ethisch-nachhaltigen Anlageuniversum konform ist. Der Stand der Nachhaltigkeitsbewertung für die Eigenanlagen wird jeweils zum 31.12. eines Jahres im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die ethisch-nachhaltigen Ausschlusskriterien benennen aus Sicht der BKC diejenigen Problemfelder in den Bereichen Soziales, Umwelt und Governance, die aus Sicht einer christlichen Wertorientierung eine zukunftsgerechte Entwicklung verhindern. Dabei unterscheidet die BKC zwischen Kriterien für Unternehmen und Staaten, da beide in verschiedener Art Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Schöpfung haben. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte durch die Anwendung ihres Ausschlusskriterienfilters zu verhindern. Die sozialen und ökologischen Merkmale des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters kommen bei der Einzeltitelselektion der Wertpapiere zur Anwendung. Sie beziehen sich nicht auf die Investments in Zielfonds und ETCs (Exchange Traded Commodities) sowie Derivate und Zielfonds. Zielfondsinvestments und Investments in ETC sind jeweils auf maximal 20 Prozent begrenzt. Neben den Ausschlusskriterien, auf die sich die Anlagestrategie der BKC konzentriert und mit denen grundlegende nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte verhindert werden sollen, werden bei Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien angewandt. Durch ihren Einsatz ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Vergleich zu anderen ist. Dabei werden die beiden Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste Unternehmen des gesamten Universums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) miteinander kombiniert. Das heißt, diejenigen Unternehmen kommen für eine Investition nicht infrage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu den schlechtesten 10 Prozent des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig zu den schlechtesten 10 Prozent ihrer Branche. Ausgeschlossen werden damit diejenigen Unternehmen, die ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko und eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen. Durch dieses Vorgehen erreicht die BKC eine Risikominimierung, die zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial führen kann. Das so genannte Engagement unterstützt zudem dabei, Investitionsobjekte zu motivieren, Verbesserungen in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zu realisieren oder kontroverse Geschäftspraktiken zukünftig zu unterbinden. Die BKC ist davon überzeugt, dass durch Engagement stellenweise das Nachhaltigkeitsrisiko eines Investments positiv beeinflusst werden kann. Externer Link Link to sustainability approach

Research and Transparency

In-house sustainability analysis Yes, Punktuelles Research, 2 Analysten
Research partners Yes 4 Nachhaltigkeitsratingagenturen
Percentage of portfolio with sustainability analysis 100 %
Strategically important suppliers included Yes
Sustainability advisory committee No
Analysis of portfolio CO2 No
Sustainability reporting No
At least monthly portfolio publication Yes Externer Link Link to monthly portfolio publication
Certification/Label awarded by independent auditors
-

Environmental

Exclusion of sectors / areas of business – companies

Fossil fuels (Coal, Oil and Gas) Yes
Nuclear power (operation and components) Yes 5 % Turnover threshold
Green genetic engineering Yes
Chlorine and agrochemicals (biocides) No
Other Kohleförd./-verstrom., Kraftwerkskohleres. (500 Mio.t), Förd./Prod.t. Öl/Gas (10%), Stromprod. Öl (10%), Ölreserven (1.000 mmboe), Raffination Öl/Gas, unkonvent. Öl-/Gasförd./Reserven, Öl-/Gasförd. Arktis, petrochem. Produkte (10%)

Exclusion of business practices – companies

Environmentally damaging behaviour Yes
Damage to biodiversity Yes
Other -

Exclusion criteria – countries

Non-ratification of the Paris Climate Agreement Yes
Non-ratification of the Protocol on Biosafety No
Non-ratification of the UN Biodiversity Convention No
Nuclear power by proportion of gross energy production No
Other hohe Atomstromproduktion, hohe Treibhausgasemissionen

Social

Exclusion of sectors / areas of business – companies

Weapons/Armaments Yes 5 % Turnover threshold
Cluster bombs and anti-personnel mines Yes
Weapons of mass destruction (ABC/CBRN) Yes
Tobacco products Yes 5 % Turnover threshold
Pornography Yes 5 % Turnover threshold
Spirits/Alcohol No
Gambling Yes 5 % Turnover threshold
Other Abtreibung/nidationshem. Verhütungsmittel, Programme Klonen, gentechnische Veränderung menschlichen Erbguts/Verwendung embryonaler Stammzellen, Produktion/Vertrieb Cannabis nicht med. Zwecke, Handfeuerwaffen Zivilbevölkerung

Exclusion of business practices – companies

Labour rights (ILO core labour standards) Yes
Exploitative child labour Yes
Violation of human rights Yes
Animal testing Yes
Other -

Exclusion criteria – countries

Labour rights No
Violation of human rights Yes
Military spending as a percentage of GDP Yes
Death penalty, torture Yes
Countries classified by Freedom House as not free Yes
Violations of the Nuclear Non-Proliferation Treaty No
Violations of other non-proliferation treaties No
Other Rüstungsbudget größer 4% BIP, fehlende Religionsfreiheit, Nichtratifizierung Konvention biologische und chemische Waffen, Atomwaffenbesitz (ohne vollständigen Abrüstungsplan)

Governance

Exclusion of business practices – companies

Corruption and bribery Yes
Tax: planned avoidance & detected violations Yes
Other Verletzung internationaler Konventionen zu Biodiversität, Korruption und Geldwäsche sowie zum Umweltschutz; unlautere Geschäftsgebaren

Exclusion criteria – countries

Corruption Yes
Other Steueroasen (steuerlich nicht-kooperative Staaten gemäß EU-Liste)

More on data availability

+

  1. EU Taxonomy
    It is possible that reported KPIs for taxonomy eligibility and alignment (being limited to corporate issuers / including only selected economic activities) are low or that KPIs cannot be reported due to limited data availability. Data may be available with a time lag. Data comparability may be limited due to differences in the scope of the economic activities considered. As soon as data is available in sufficient quantity and quality, it will be published in accordance with regulatory requirements.

FNG-Sustainability profiles disclaimer

+

  1. Bei den vorstehenden Angaben im Rahmen der FNG-Nachhaltigkeitsprofile  handelt es sich lediglich um Zusammenstellungen, Übersichten oder Sortierhilfen, die vom Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. wertungsfrei bereitgestellt werden.  
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. weder die Richtigkeit und Vollständigkeit noch die Plausibilität der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen enthaltenen Angaben überprüft hat. Diese Angaben beruhen ausschließlich auf den von den jeweiligen Anbietern bereitgestellten Daten, auf die das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. keinen Einfluss hat.
  3. Die Aktualität der eingegebenen Daten richtet sich nach dem im FNG-Nachhaltigkeitsprofil des jeweiligen Produkts angegebenen Aktualisierungsdatum, wiedergegeben ist also der Stand zu diesem Datum. Im Zweifel sind die bei der jeweiligen KVG hinterlegten Daten als aktuell zu betrachten. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. hat darauf jedoch keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr für eine jederzeitige Aktualität übernehmen, da die FNG-Nachhaltigkeits-Inhalte von den Anbietern selbst zu befüllen und ggf. zu aktualisieren sind.
  4. Die in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageempfehlungen dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten und können weder eine fachgerechte Anlageberatung noch eine qualifizierte Produktaufklärung ersetzen. Es wird daher empfohlen, vor Kauf oder Verkauf der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen aufgeführten Anlageprodukte die Dienste eines professionellen Anlageberater in Anspruch zu nehmen und die vollständigen Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekt) des jeweiligen Anlageprodukts aufmerksam durchzulesen. Insoweit wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Anlageprodukte generell mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust behaftet und auch in der Vergangenheit erzielte Gewinne kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse sind.