Erneuerte EU Sustainable Finance-Strategie: Von "Green"-Finance zu "Transition"-Finance
Die Europäische Kommission hat am 06.07.2021 die neue EU-Strategie für die Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise und für den weiteren Ausbau eines nachhaltigen Finanzsystems auf den Weg gebracht. Zusätzlich verabschiedete sie einen Vorschlag für einen europäischen Standard für grüne Anleihen und eine delegierte Verordnung für die von berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegenden Informationen über den Grad der Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten, die auf Artikel 8 der EU-Taxonomie basieren.
Mit der EU-Erneuerten Sustainable Finance-Strategie richtet die Europäische Kommission Finanzströme auf den Investitionsplan des European Green Deal aus und trifft eine Fülle an Weichenstellungen mit dem Ziel der Unterstützung der nachhaltigen Transformation der Realwirtschaft durch das Finanzsystem. Darunter fallen Maßnahmen zu treuhänderischen Transparenzpflichten, zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung gemäß der EU-Taxonomie sowie zur Entwicklung eines EU-Standards für grüne Anleihen. Die Europäische Union hat bereits in 2018 die Grundlagen geschaffen, um den Übergang zu Nachhaltigkeit und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu ermöglichen. Die Bausteine sind nun vorhanden. Jedoch sind noch nicht alle Maßnahmen des ehrgeizigen EU-Aktionsplans Finanzierung Nachhaltigen Wachstums von 2018 umgesetzt, und die Kommission hat sich verpflichtet, diese Arbeit mit den Maßnahmen der neuen Strategie zu komplettieren. Das FNG wird hier weiterhin eine Monitoring-Rolle einnehmen. Die Kommission wird bis Ende 2023 über die weiteren Schritte zur Umsetzung der Strategie berichten.
Die neue Strategie umfasst sechs Maßnahmenpakete:
- Erweiterung des bestehenden Instrumentariums des Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums, um den Zugang zu Übergangsfinanzierungen zu erleichtern
- Verbesserung der Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Verbrauchern, indem ihnen die richtigen Instrumente und Anreize für den Zugang zu Übergangsfinanzierungen gegeben werden
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Wirtschafts- und Finanzsystems gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken
- Erhöhung des realen Beitrags des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit
- Sicherstellung der Integrität des EU-Finanzsystems und Überwachung eines geordneten Übergangs zur nachhaltigen Wirtschaftsweise
- Verbesserung der internationalen Anschlussfähigkeit, Entwicklung von Initiativen und Standards für nachhaltige Finanzen und Unterstützung der EU-Partnerländer
Transparenzpflichten und EU-Taxonomie
Die Europäische Kommission hat heute auch den Delegierten Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Der heute verabschiedete Delegierte Rechtsakt legt den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der Informationen fest, die von großen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen über den Anteil ihrer Geschäfte, Investitionen oder Kreditvergabeaktivitäten offenzulegen sind, welche sich an der EU-Taxonomie ausrichten. Nichtfinanzielle Unternehmen müssen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Kapital- und Betriebsausgaben offenlegen, der mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist, wie sie in der Taxonomie-Verordnung und dem am 4. Juni 2021 formell verabschiedeten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie definiert sind. Finanzinstitute, vor allem große Banken, Vermögensverwaltungen, Wertpapierfirmen und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen werden den Anteil der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Vermögenswerten, die sie finanzieren oder in die sie investieren, offenlegen müssen. Im nächsten Schritt wird die delegierte Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.
Europäischer Standard für grüne Anleihen (EUGBS)
Die Kommission hat ein Rahmenwerk für einen freiwilligen europäischen Standard für grüne Anleihen (EUGBS) vorgeschlagen. Dieser Vorschlag soll einen hochwertigen (und freiwilligen) Standard schaffen, der allen Emittenten zur Verfügung steht, um die Finanzierung nachhaltiger Investitionen zu unterstützen. Der EUGBS soll einen "Goldstandard" dafür setzen, wie Unternehmen und die öffentliche Hand grüne Anleihen nutzen können, um auf den Kapitalmärkten Mittel zur Finanzierung ehrgeiziger Investitionen zu beschaffen, während sie gleichzeitig strenge Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen und Investor*innen vor Greenwashing schützen. Das Hauptziel ist es, einen neuen Standard zu schaffen, der darauf abzielt, Bedenken über Greenwashing auszuräumen und die Marktintegrität zu schützen, um sicherzustellen, dass ambitionierte Umweltprojekte finanziert werden.