Erneuerte Sustainable Finance Strategie
Die erneuerte Sustainable Finance Strategie wurde im Rahmen des European Green Deals angekündigt und soll noch 2021 verabschiedet werden. Sie zielt zum einen darauf ab, die Anwendung und Durchsetzbarkeit der derzeit entwickelten Instrumente und Anforderungen sicherzustellen. Zum anderen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Finanzwirtschaft im Prozess der wirtschaftlichen Transformationen und auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU bestmöglich einzubinden. Im Groben soll sich die erneuerte Strategie auf folgende drei Säulen stützen:
1. Stärkung der Grundvoraussetzungen für Sustainable Finance
- Einrichtung einer öffentlich zugänglichen und kostenlosen Datenplattform, bei dem die ESG-Informationen von Unternehmen abgerufen werden können. Die Plattform würde auch Informationen umfassen, die im Rahmen der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung zu veröffentlichen sind. (European Single Access Point)
- Änderung von Rechnungslegungsstandards, um etwaigen Bewertungsproblemen bei der Anwendung von Abschreibungs- und Wertminderungsregeln in Bezug auf rohstoffintensive Wirtschaftstätigkeiten zu begegnen.
- Untersuchung von Marktkonzentration, Vergleichbarkeit und Qualität von ESG-Daten, ESG-Forschungsmaterial und Ratings.
- Einführung von Labels für ESG-Investmentfonds für professionelle Anleger.
- Einführung von zusätzlichen, breiteren Klima-Benchmarks zu den bereits geschaffenen ESG-Benchmarks.
- Entwicklung eines nachhaltigen Börsen- oder Handelssegments, das speziell auf den Handel mit nachhaltigen Finanztiteln ausgerichtet ist.
- Erwägung, ob es in der Vergütungsstruktur einen verbindlichen Anteil der variablen Vergütung geben sollte, der an nichtfinanzielle Leistung gekoppelt ist und, ob bestimmte Unternehmen verpflichtet werden sollten, die Reduktion von CO2-Emissionen in die Auflistung von ESG-Faktoren aufzunehmen, welche die variablen Vergütungen des Führungspersonals beeinflussen.
2. Management und Integration von Klima- und Umweltrisiken
- Erforschung der Entwicklung einer braunen Taxonomie oder der Notwendigkeit, eine Taxonomie zu entwickeln, die alle Aktivitäten abdeckt.
- Erwägungen, ob das derzeitige makroprudenzielle Instrumentarium im Finanzsektor ausreichend ist, um potenzielle systemische Risiken für die Finanzstabilität im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu erkennen und anzugehen.
- Prüfung verschiedener Maßnahmen, um Versicherungsunternehmen zur Finanzierung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft und zum Management von Klima- und Umweltrisiken zu mobilisieren.
- Prüfung inwiefern ESG-Risiken wirksamer und schneller in die aufsichtsrechtliche Regulierung einbezogen werden sollten.
- müssen. Zum Beispiel Einführung von entsprechenden Regelungen zu Treuepflichten, Best Interest Praktiken, Vorsichtsprinzipien, Risikomanagement und internen Strukturen und Prozessen, um Asset Manager direkt dazu zu verpflichten, negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen.
- Prüfung eventueller Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz und Wirksamkeit bei der Integration von ESG-Faktoren Ratings von Rating-Agenturen.
3. Verbesserte Möglichkeiten für Bürger, Finanzinstitutionen und Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit beizutragen
- Erwägung, ob Finanzberater:innen detaillierte Leitlinien an die Hand gegeben werden sollen, um Kleinanleger:innen zu ihren ESG-Präferenzen zu befragen. Prüfung der Forderung, dass Kleinanleger:innen systematisch nachhaltige Anlageprodukte als Standardoption angeboten werden sollten.
- Die Kommission denkt über weitere politische Maßnahmen der EU nach, um das Potenzial digitaler Instrumente zur Integration von Nachhaltigkeit in den Finanzsektor zu maximieren.
- Einführung eines regulatorischen Rahmenwerks für grüne Verbriefungen.
- Fragen zu dem bestehenden Mangel an nachhaltigen Projekten und Möglichkeiten, diesen zu beheben. Vorgeschlagen werden beispielsweise Anreizsysteme für Emittenten, Kreditgeber, Investoren und KMUs, die den Markt für nachhaltige Investitionen ankurbeln könnten.
- Untersuchung, ob die Anwendung der Taxonomie auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet werden kann, insbesondere in Bezug auf EU-Finanzierungsprogramme, nationale öffentliche Finanzen und Beschaffungswesen. Weiterhin Untersuchung, ob Mitgliedsstaaten bei der Ausgabe von Staatsanleihen die kommenden Regeln der Green Bonds Initiative anwenden sollen.