Zwischenbericht des Sustainable Finance Beirats zur Konsultation
Bis zum 3. April 2020 steht Ihnen der Zwischenbericht zur Konsultation offen. Das Feedback der Konsultation wird in die weitere Arbeit des Beirats an dem Abschlussbericht an die Bundesregierung im September einfließen. Darin finden sich Empfehlungen zu erhöhter Transparenz und standardisierter Berichterstattung der Realwirtschaft und zum verbesserten Risikomanagement. Darüber hinaus gibt es Handlungsansätze zur Weiterbildung zu nachhaltigen Geldanlagen, u.a. für Finanzberater und Führungskräfte, und produktbezogene Maßnahmen wie ein Produktklassifizierungssystem für alle Finanzprodukte hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den Pariser Klimazielen und den SDGs. Außerdem wird die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand besonders hervorgehoben. Dies beinhaltet die Integration von ESG-Kriterien in die Anlagen des Bundes sowie öffentlich geförderte Anlageprodukte wie Rentenprodukte.