Pressestatement: Verpflichtung zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen: FNG begrüßt Änderung für Finanzanlagenvermittler:innen und Honorar-Finanzanlagenberater:innen gemäß § 34f und § 34h
- Bundesrat hat Änderung der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVerV) beschlossen
- Nachhaltigkeitspräferenzabfrage sorgt in der Praxis jedoch noch für Verunsicherung
- Weiterführende Aufklärung und mehr Transparenz nötig
Berlin, 3. April 2023. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag darüber entschieden, die Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVerV) zu ändern. Damit sind nun auch Finanzanlagenvermittler:innen und Honorar-Finanzanlagenberater:innen gemäß § 34f und § 34h der Gewerbeordnung verpflichtet, im Rahmen der Anlageberatung zu Finanzanlageprodukten eine Abfrage der Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen vorzunehmen. Bislang waren sie von der Pflicht ausgenommen.
„Wir begrüßen diese Änderung. Nun müssen deutschlandweit flächendeckend Nachhaltigkeitspräferenzen von Kund:innen nach MiFID II in Beratungsgesprächen abgefragt werden. Diese Vereinheitlichung war dringend nötig, auch wenn es bei diesem Thema noch einiges zu tun gibt“, so das Fazit von Bernhard Engl, Vorstandsvorsitzender des Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG).
Unverständnis und Komplexität erschweren Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz
Blickt man in die Beratungspraxis, gibt es derzeit noch hohe Hürden, die Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anleger:innen abzufragen. Erste Untersuchungen zeigen, dass nicht alle Berater:innen die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen in Deutschland abfragen.
Oftmals machen Anleger:innen aufgrund der hohen Komplexität keine Angaben, so die Stimmen aus der Praxis. Vor allem die fehlende einheitliche Definition einer nachhaltigen Geldanlage sorge hier für Unverständnis und unzureichende Antworten, so die Praktiker:innen. Zudem führt die immer wiederkehrende Diskussion rund um Greenwashing zu möglichen Bedenken bei Anleger:innen.
Und: Kund:innen können mit der Frage konfrontiert werden, ob sie den Nachhaltigkeitsbegriff nach der Offenlegungsverordnung oder der Taxonomieverordnung bevorzugen. Das ist kompliziert und Berater:innen müssen nach der Auswahl möglicherweise erläutern, warum sie kein geeignetes Produkt anbieten können, dass der Präferenz entspricht.
Das FNG teilt daher die Branchenmeinung, dass die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz aktuell sehr komplex ist - sowohl für Berater:inner als auch für Kund:innen. „Die Pflicht für Finanzanlagenvermittler:innen und Honorar-Finanzanlagenberater:innen gemäß § 34f und § 34h, die nun beschlossen wurde, war wichtig. Es sollte aber eine umfassende Überprüfung der aktuellen Umsetzung durchgeführt werden“, so das Fazit von Bernhard Engl.
FNG bietet Weiterbildungsmöglichkeiten und neues e-Learning-Tool
Das FNG fördert aktiv Transparenz, Qualität und Wachstum nachhaltiger Geldanlagen. Das gilt auch rund um die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage. Hier möchte das FNG mit verschiedenen Maßnahmen, unter anderem im Rahmen der FNG-Akademie, zu mehr Verständnis und Sicherheit beitragen. Es werden verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für Berater:innen und andere Finanzmarktakteure angeboten. Zudem gibt es einen kostenlosen Leitfaden, der ausführlich über die vielfältigen Anforderungen der Abfrage informiert und in einem Begleitdokument wichtige Termini erläutert.
Das FNG entwickelt außerdem u.a. zusammen mit der Österreichischen Gesellschaft für Umwelt und Technik (ÖGUT) im Auftrag des BMUV aktuell ein kostenloses e-Learning-Tool für Finanzberater:innen, welches ab Sommer 2023 zur Verfügung stehen wird. Außerdem bieten die FNG-Nachhaltigkeitsprofile eine anschauliche Übersicht über eine Auswahl von verfügbaren Finanzprodukten und deren berücksichtigte Nachhaltigkeitsaspekte.