Interview mit ERSTE Asset Management Group zur Anwendung der EU-Offenlegungs-Verordnung (SFDR)
Am 10. März 2021 traten die Level I Bestimmungen der EU-Offenlegungs-Verordnung (SFDR) in Kraft. Bezüglich ihrer konkreten Anwendung in der Marktpraxis scheint allerdings noch keine Klarheit vorzuherrschen. Für Unsicherheit bei der Anwendung sorgt einerseits die zulässige Variabilität in der Auslegung des SFDR-Gesetzestextes, andererseits die komplexe Verzahnung mit anderen bindenden gesetzlichen Regelwerken, bspw. der EU-Taxonomie-Verordnung. Außerdem ist das Gesetzgebungsverfahren zur SFDR noch nicht abgeschlossen. Anfang Februar wurde der finale Entwurf der technischen Regulierungsstandards (final draft RTS) zur praktischen Umsetzung der Transparenzpflichten (Level II-Vorgaben) veröffentlicht. Die Level II-Vorgaben sollen erst zum 01.01.2022 greifen.
Fünf Tage vor dem Starttermin zur SFDR-Anwendung wollte das FNG genauer in Erfahrung bringen, welche Schritte von verschiedenen Anbieter*innen nachhaltiger Produkte vorgenommen wurden, und mit welchen Herausforderungen Asset Manager sich konfrontiert sahen. Zu diesem Zweck, führte das FNG zwei Interviews mit Mitgliedern, eines mit ESG Portfolio Management GmbH als Fallbeispiel für einen kleineren Asset Manager mit sieben Mitarbeitern sowie eines mit die ERSTE Asset Management Group als Fallbeispiel für einen größeren Asset Manager mit über 400 Beschäftigten.
Die Interviewpartner gewährten spannende Einblicke zur Umsetzung der SFDR, u.a. zu folgenden Fragen: Fahren Finanzmarktteilnehmer aufgrund der noch unvollendeten Regulatorik auf Sicht? Inwiefern erweist sich die Unternehmensgröße und damit verbundene Strukturen und Prozesse sowie die Dimension des verwalteten Produktportfolios bei der Anwendung als vor- oder nachteilig? Welche unterschiedlichen Sichtweisen gibt es im Umgang mit der Klassifizierung von Investmentfonds nach SFDR? Welcher essourceneinsatz wird Marktteilnehmern zur Erfüllung der Vorgaben abverlangt? Darüber hinaus geben die Befragten ihre persönliche Einschätzung zu Praktikabilität und Ambitionsniveau der Transparenzpflichten sowie einen Ausblick zu Themen wie Greenwashing und der Verfügbarkeit von ESG-Daten.