FNG-Beitrag zur EU-Konsultation für die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung
Aus Sicht des FNG ist insbesondere die Ausweitung des Scopes der Richtlinie auf mittelgroße Unternehmen, ein standardisiertes Berichtsformat und die Einbeziehung zukunftsgerichteter Risiken wie die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) wichtig. Darüber hinaus ist ein doppelter Materialitätsbegriff anzuwenden. Es geht also nicht nur um die Berücksichtigung des Einflusses von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Geschäftsmodell des Unternehmens, sondern auch um die Auswirkungen des Geschäftsmodels des Unternehmens auf Mensch und Umwelt. Finanzmarktteilnehmer brauchen eine solide Datengrundlage aus der Realwirtschaft, um die verschärften EU-Offenlegungsanforderungen zu erfüllen.