BaFin veröffentlicht Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nach einer Konsultation des Entwurfs hat die BaFin am 20.12.2020 die finale Version des Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Mit dem Merkblatt möchte die BaFin den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben – und führt zur Illustrierung zahlreiche Beispiele und mögliche Fragen an. Die BaFin sieht ihr Merkblatt als Kompen-dium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze), das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips von den beaufsichtigten Unternehmen im Bereich von Nachhaltigkeitsrisiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem angewendet werden kann. Das Merkblatt kann als Anstoß einer sinnvollen Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute gesehen werden und verfolgt nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren.Das Merkblatt bestimmt den Begriff „Nachhaltigkeit“ im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und geht auf physische und transitorische Risiken ein, die als Faktoren der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können. Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen sich mit den entsprechenden Risiken auseinandersetzen.