Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte

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Schwanenwall 11, 44135 Dortmund , Deutschland

E-Mail: info@vkpb-dortmund.de

Telefon:
+49 (0) 231 9578 0
+49 (0) 231 9578 404

Website: http://www.vkpb-dortmund.de

 

Weitere Informationen

Die Kirchlichen Versorgungskassen (KZVK und VKPB) sind zwei Altersversorgungseinrichtungen der Evangelischen Kirche mit unterschiedlichen Aufgaben. Beide Kassen tragen die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche – kurz: Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) Aufgabe der VKPB seit 1971 ist es, die Erfüllung der Versorgungsansprüche zu sichern, die Pfarrerinnen, Pfarrern, Predigerinnen, Predigern, Pastorinnen und Pastoren im Hilfsdienst, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen kraft Gesetzes oder aufgrund besonderer, nach Maßgabe des kirchlichen Versorgungsrechts getroffener Vereinbarungen gegen die Landeskirchen zustehen. Zu den Versorgungsansprüchen in diesem Sinne gehört auch der Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. In den Satzungen der KZVK und VKPB ist verankert, dass bei den Kapitalanlagen ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind (§ 54 S. 3 KZVK-Satzung und § S. 9 Abs. 2 S. 1 VKPB-Satzung), zu denen sämtliche Nachhaltigkeitsaspekte inkl. Umwelt, Sozialverträglichkeit und Corporate Governance zählen. Die Kirchlichen Versorgungskassen haben – umgerechnet auf Vollzeitstellen - 173 Mitarbeitende (Stand 2010). Die Vorstände beider Kassen sind personenidentisch. Querschnittsabteilungen (z. B. Innere Verwaltung, Personal, EDV, Kapitalanlage) handeln für beide Kassen.