Warburg Invest Responsible - European Equities

DE0006780265, DE000A0RHEE1, DE000A2AJGW6
Emittent | Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH |
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Fondsanbieter | Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH |
Fondstyp/Asset Klasse | Aktienfonds |
Rechtsform | OGAW |
Auflage des Fonds | 14.06.2004 |
Letzte Aktualisierung | 22.04.2024 |
Benchmark | - |
Tranche | Privatanleger Institutionelle Anleger |
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
No Poverty
Zero Hunger
Good Health and Well-being
Quality Education
Gender Equality
Clean Water and Sanitation
Affordable and Clean Energy
Decent Work and Economic Growth
Industry, Innovation and Infrastructure
Reduced Inequality
Sustainable Cities and Communities
Responsible Consumption and Production
Climate Action
Life Below Water
Life on Land
Peace and Justice Strong Institutions
Partnerships to achieve the Goal
Regelmäßige Allokation
Aktien | 51 % bis 100 % |
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Anleihen | Ausgeschlossen |
Geldmarkt/Bankeinlagen | Ausgeschlossen |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | Ausgeschlossen (nur zur Absicherung) |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
PAIs werden mittelbar über Ausschlüsse berücksichtigt. |
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | Die Messung des Beitrags zu den SDGs wird im Rahmen der Ermittlung der Nachhaltigkeitsquote nach Art. 2 Nr. 17 SFDR durchgeführt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass das Unternehmen trotz eines positiven Beitrags keinen negativen Beitrag zu einem anderen Ziel leistet. |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale. |
Engagement | Ja, intern organisiert Link zur Engagementrichtlinie |
Stimmrechtsausübung | Ja, extern organisiert Link zur Abstimmungsrichtlinie |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-In-Class Im Rahmen der stark überwiegend umgesetzten „Best-in-Class“ Strategie bzw. der Positivselektion ist neben der Einbeziehung gezielter ökologischer Kennzahlen ein wesentlicher Einflussfaktor das ESG Rating eines Unternehmens. Unabhängig dessen beschränkt sich die Selektion grundsätzlich auf Emittenten, die bspw. von MSCI ESG Research als „Leader“ oder „Average“ klassifiziert worden sind (d.h. Ausschluss sogenannter „Laggards“ oder vergleichbar klassifizierten Titel). Auf Basis der MSCI ESG Ratings werden ausschließlich Unternehmen selektiert, die nicht zu den Nachzüglern in einer Branche hinsichtlich der ESG Kriterien zugeordnet werden können. Zudem kommt ein Selektionsmechanismus zur Anwendung der das MSCI Controversy Screening nutzt. Dabei wird bei einer "Orange" Flag ein Bezug zur Bewertung der jeweiligen Säule hergestellt. Ist dort im Vergleich zum Anlageuniversum eine verhältnismäßig schlechte Beurteilung auffällig, wird der Wert vom Anlageuniversum exkludiert. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Treibhausgasemissionen gelegt. Hier betrachten wir die Progression einer Branche. Dabei kommt es darauf an, dass die Managementscore in CO2-intensiven Branchen wie z.B. der Zementindustrie führend sind im Vergleich zum Wettbewerb bevor ein Unternehmer erworben werden darf. Nähere Details finden sich unter: https://www.warburg-fonds.com/de/wir-ueber-uns/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitskonzepte/wirstrategie.html |
ESG-Integration | Ja Bei der Auswahl der geeigneten Vermögensgegenstände wird darauf geachtet, dass Risiken aus Geschäftsfeldern, die erhebliche negative externe Effekte durch ökologische und/oder soziale Risikofaktoren mit sich bringen und damit die generellen Risikoparameter wie z. B. Marktpreis- oder Adressenausfallrisiken erhöhen, durch Ausschlüsse von bestimmten Geschäftsaktivitäten minimiert werden. Für den Bereich der Investition in Unternehmen (Aktien oder Anleihen) werden solche Unternehmen, die mehr als 1 Prozent Umsatzanteile aus den nachfolgend genannten Geschäftsfeldern erzielen, vom Anlageuniversum ausgeschlossen, da diese die gesamten Risikoparameter des Fonds nennenswert beeinträchtigen können. Ausschlüsse: Glücksspiel (Betreiber und Zulieferer), Pornografie (Produzenten), Rüstungsgüter (Hersteller von konventionellen Waffen und Waffensystemen sowie ziviler Schusswaffen), Tabak (Hersteller), Thermalkohle (Förderung/Abbau), Ölsande bzw. Ölschiefer (Förderung/Abbau), Uran (Förderung/Abbau), Förderung/Abbau von fossilen Brennstoffen durch Fracking und Förderung/Abbau von fossilen Brennstoffen aus der Arktis Die ökologische Transformation der Wirtschaft hat einen großen Einfluss auf Unternehmen aus der Branche der Energieerzeugung und/oder der Förderung von fossilen Brennstoffen. Besonders betroffen sind Unternehmen aus dem Bereich der Verstromung von Thermalkohle und Nuklearenergie. Um den Einfluss dieser Unternehmen auf die Risikokennzahlen des Fonds zu reduzieren, werden Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus diesen Bereichen erzielen, ebenfalls vom Anlageuniversum ausgeschlossen. Nähere Details finden sich unter: https://www.warburg-fonds.com/de/wir-ueber-uns/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitskonzepte/wirstrategie.html |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
ILO-Kernarbeitsnormen
OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen
Weitere
MSCI ESG Red Flags
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Themen |
Klimawandel
Land- und Forstwirtschaft
Soziale Projekte
Erneuerbare Energien
Biodiversität
Wasser
SDGs
Bildung
Die Sustainable Development Goals werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsquote nach Art. 2 Nr. 17 SFDR monatlich berechnet. Die Portfolomanager müssen ebenfalls monatlich im Performance-Meeting die Entwicklung der Nachhaltigkeitsquote begründen.
Es wurden alle Themen angekreuzt, die über die 17 SDGs tangiert werden.
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Impact Investing |
Umwelt
Soziales
Obwohl der Fonds nicht als Artikel 9 klassifiziert worden ist, enthält er nachhaltige Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 SFDR - die regulatorisch festgelegte Mindestquote nachhaltiger Investitionen für diesen Fonds beträgt 45 Prozent des Fondsvermögens.
Für die Ermittlung wird zunächst auf die Einstufung von MSCI ESG abgestellt, wonach keine nachhaltige Investition vorliegt, wenn das Unternehmen gegenüber einem Sustainable Development Goal (SDG) „misaligned“ oder „strongly misaligned“ ist. Weiterhin finden umsatz- als auch themenbasierte Ausschlusskriterien Anwendung. Hierzu zählen u. a. Verstöße gegen
die Prinzipien des UN Global Compacts oder das Überschreiten vordefinierter Toleranzgrenzen im Bereich der Energieerzeugung aus Erdgas und Kernenergie.
Innerhalb der Fondsstrategie ist es das Ziel, mit den Unternehmen, die in die Quote der
nachhaltigen Vermögensgegenstände eingerechnet werden dürfen, die Zielerreichung
eines oder mehrerer der 17 SDGs zu unterstützen. Hierfür muss ein Unternehmen zu mindestens einem dieser Ziele einen positiven Beitrag leisten, um in die Quote der nachhaltigen Investitionen einbezogen zu werden. Für die Ermittlung des Einflusses der jeweiligen Geschäftstätigkeit wird die Methodik von MSCI ESG verwendet. Dabei wird ein Unternehmen in die Quote der nachhaltigen
Investments eingerechnet, wenn mindestens der Status „aligned“ zu einem der 17 Ziele
vorliegt und gleichzeitig das Unternehmen gegenüber keinem Ziel „misaligned“ ist. Es gilt zu beachten, dass die Berücksichtigung der Unternehmen in diesem Sinne nicht umsatzbasiert erfolgt, sondern auf Unternehmensebene. Wenn ein Unternehmen zu einem Teil seines Umsatzes zu einem SDG beiträgt, ohne ein anderes zu verletzen, dann wird das Unternehmen gesamthaft der Nachhaltigkeitsquote zugerechnet. Bei der Berücksichtigung von SDGs besteht aktuell kein einheitliches Vorgehen am Markt, so dass beim Vergleich der SDG-Beiträge von Fonds unterschiedlicher Anbieter immer die zugrundeliegenden Methoden Berücksichtigung finden müssen.
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | Die Anlagestrategie dieses Fonds verfolgt eine ganzheitliche Integration der Nachhaltigkeitsdaten des Anlageuniversums in den Investitionsprozess. Dabei werden sowohl soziale als auch ökologische Aspekte über definierte Ausschlusskriterien in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten angewendet. Hierunter fällt auf der sozialen Seite unter anderem der Ausschluss von Unternehmen, die mit kontroversen Waffen in Bezug stehen. Ökologische Ausschlusskriterien gelten bspw. für solche Unternehmen, die mit Frackingtechnologien fossile Brennstoffe fördern. Zudem erfolgt zu einem stark überwiegenden Anteil des Fondsvermögens ein „Best-in-Class“ Ansatz im Rahmen einer Positivselektion, um Emittenten für das Portfolio zu selektieren, die sich durch eine fortschrittliche Nachhaltigkeitsstrategie auszeichnen. Dies können bspw. Unternehmen sein, die progressive Managementansätze verfolgen, um die aktuell möglicherweise noch sehr hohen Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Bei den Investitionen erfolgt außerdem eine Prüfung der Qualität der Unternehmensführung (u. a. über MSCI ESG Ratings). Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Ja, 3 |
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Researchpartner | Ja MSCI ESG Research |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Nein |
Nachhaltigkeitsbeirat | Vorschlags- und Vetorecht Das ESG Gremium setzt sich aus Mitarbeitenden der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, der Vermögensverwaltung der M.M.Warburg & CO und von Marcard, Stein & Co zusammen. |
CO2 Portfolio Analyse | Ja, vorwärts- und rückwärtsgerichteter Indikator Im Rahmen des regelmässig aktualisierten ESG Factsheets des Fonds (rückwärts), wie auch im Investitionsprozess (vorwärts & rückwärts), wird der Carbon Footprint des Portfolios ermittelt. |
Nachhaltigkeitsreporting | Ja https://www.warburg-fonds.com/export/sites/warburg-invest-2023/de/fonds/fondsliste/DE0006780265/downloads/DE0006780265_MB_ESG.pdf |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Nein |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
FNG-Siegel ★★
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Ansprechpartner für Rückfragen | Elena Mock, ESG Officer, Mail: Elena.mock@warburg-invest.com |
Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Nein |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Nein |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Erdgas, Thermalkohle (5%); Fracking, Ölsande, arktisches Öl und Gas, unkonventionelles Öl und Gas (1%) 1 % Umsatztoleranz |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | N/A |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | N/A |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | N/A |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | N/A |
Weitere | - |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 1 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 1 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Ja 1 % Umsatztoleranz |
Spirituosen/Alkohol | Nein |
Glücksspiel | Ja 1 % Umsatztoleranz |
Weitere | - |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Nein |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | N/A |
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Menschenrechtsverletzung | N/A |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | N/A |
Todesstrafe, Folter | N/A |
Unfreie Staaten laut Freedom House | N/A |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | N/A |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | N/A |
Weitere | - |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | N/A |
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Weitere | - |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
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