Murphy&Spitz - Umweltfonds Deutschland
LU0360172109, LU1541981996
Emittent | Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung |
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Fondsanbieter | Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung |
Fondstyp/Asset Klasse | Mischfonds |
Rechtsform | FCP |
Auflage des Fonds | 09.06.2008 |
Letzte Aktualisierung | 03.05.2024 |
Benchmark | keine |
Tranche | Privatanleger Institutionelle Anleger Stiftungen |
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
No Poverty
Zero Hunger
Good Health and Well-being
Quality Education
Gender Equality
Clean Water and Sanitation
Affordable and Clean Energy
Decent Work and Economic Growth
Industry, Innovation and Infrastructure
Reduced Inequality
Sustainable Cities and Communities
Responsible Consumption and Production
Climate Action
Life Below Water
Life on Land
Peace and Justice Strong Institutions
Partnerships to achieve the Goal
Regelmäßige Allokation
Aktien | 90 % bis 100 % |
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Anleihen | 0 % bis 10 % |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % bis 5 % |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | Ausgeschlossen |
Weitere | - |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (PAIs) werden durch eine Nachhaltigkeitsanalyse berücksichtigt. Dabei wird überprüft, inwieweit nachhaltige Investitionen negative Auswirkungen auf einzelne PAI Indikatoren haben können. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Folgende PAIs werden durch die Ausschlüsse des Fonds bzw. die Festlegung von Grenzwerten berücksichtigt: KLIMAINDIKATOREN UND ANDERE UMWELTBEZOGENE INDIKATOREN • PAI 1 - THG-Emissionen • PAI 2 - CO2-Fußabdruck • PAI 3 - THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird • PAI 4 - Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind • PAI 5 - Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen • PAI 6 - Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren • PAI 7 - Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken • PAI 8 - Emissionen in Wasser INDIKATOREN IN DEN BEREICHEN SOZIALES UND BESCHÄFTIGUNG, ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND BESTECHUNG • PAI 10 - Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen • PAI 11 - Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung • PAI 13 - Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen • PAI 14 - Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Weitere Details zur Art und Weise der Berücksichtigung der PAIs werden innerhalb der produktbezogenen Offenlegung auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.monega.de, im Verkaufsprospekt sowie auf der Produktseite des Fondsmanagements www.umweltfonds-deutschland.de veröffentlicht. Über die Ergebnisse der PAI Berücksichtigung wird im Rahmen des Jahresberichts berichtet. |
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | Der Fonds verfolgt das Anlageziel in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten, geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (durch ökologische Nachhaltigkeitsziele) oder die Gesellschaft (durch soziale Nachhaltigkeitsziele) zu wirken. Das Verständnis einer nachhaltigen Entwicklung orientiert sich dabei an den UN SDGs. Die in der Anlagestrategie als nachhaltig definierten Branchen wirken wiefolgt positiv auf die folgenden UN SDGs ein: Erneuerbare Energien: SDG 7, 9, 11, 13 Nachwachsende Rohstoffe: SDG 12, 13 15 Energieeffizienz: SDG 7, 12, 13 Nachhaltige Mobilität: SDG 3, 11, 13 Ökologisches Bauen: SDG 6, 7, 11, 12, 13 Naturkost /ökolog. Landwirtschaft: SDG 2, 12, 13, 14, 15 Gesundheit: SDG 1, 3, 10 Bildung: SDG 1, 4, 5, 8, 10 Wasser: SDG 6, 12, 13 |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 9 Der Fonds ist ein aktiv gemanagter Fonds nach Artikel 9 SFDR, der dem Grundgedanken der Nachhaltigkeit folgt, wobei Nachhaltigkeit das Streben nach wirtschaftlichem Erfolg unter gleichzeitiger Berücksichtigung von ökologischen, nachhaltigen und sozialen Zielen bedeutet. Der Fonds verfolgt das Anlageziel in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten, geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (durch ökologische Nachhaltigkeitsziele) oder die Gesellschaft (durch soziale Nachhaltigkeitsziele) zu wirken. Der Fonds erreicht dieses Ziel mittels Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als nachhaltig identifiziert wurden, z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff, nachwachsende Rohstoffe wie Holz und Pflanzenöle, und nachhaltige Mobilität wie emissionsfreie Antriebssysteme. Bei der Auswahl der Aktien und Anleihen werden insbesondere Small-, Mid,- und Micro-Cap-Aktien und Anleihen von Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor mit Geschäftstätigkeit im deutschsprachigen Raum berücksichtigt. Entscheidungsgrundlagen für Investitionen liefert das hausinterne Murphy&Spitz Green Research. Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds kommen die folgenden Elemente zum Einsatz: • Positive Selektionskriterien • Negatives Screening (Ausschlusskriterien) • Berücksichtigung von PAIs • Nachhaltige Anlagen gem. SFDR Artikel 2(17) Für die Auswahl der Anlagen verwendet der Fonds verschiedene Nachhaltigkeitsindikatoren um die Eignung der Anlagen als nachhaltig gemäß Artikel 2(17) der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) zu prüfen. Der Fonds wendet dabei im Rahmen des Portfolio Managements, d.h. sowohl im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des Managements von bestehenden Anlagen, folgende drei Schritte an: 1. Positive Selektionskriterien Die einschlägigen Wirtschaftsaktivitäten eines potenziellen Portfoliounternehmens werden zunächst identifiziert, um sodann eine Analyse hinsichtlich eines etwaigen Anteils in nachhaltigen Branchen durchzuführen. Damit bei einer Anlage ein positiver Beitrag zu dem nachhaltigen Anlageziel festgestellt werden kann und diese entsprechend als nachhaltiges Investment angerechnet werden kann, muss das Unternehmen, in das der Fonds investiert, mehrheitlich Umsätze aus nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten generieren. Ein positiver Beitrag ist folglich dann gegeben, wenn mindestens 51% der Umsätze eines Unternehmens den folgenden identifizierten nachhaltigen Branchen angerechnet werden kann. Sobald diese 51% Grenze erreicht ist, wird das Unternehmen vollständig (d.h., zu 100%) als nachhaltige Investition angerechnet. Die identifizierten nachhaltigen Branchen sind: - Erneuerbare Energie, - Nachwachsende Rohstoffe, - Energieeffizienz, - Nachhaltige Mobilität, - Ökologisches Bauen, - Naturkost und ökologische Landwirtschaft, - Gesundheit, - Bildung und - Wasser. Weitere Informationen zu den identifizierten nachhaltigen Branchen und deren Korrelation mit den UN SDG werden innerhalb der produktbezogenen Offenlegung auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.monega.de/fondsüberblick sowie auf der Produktseite des Fondsmanagements www.umweltfonds-deutschland.de veröffentlicht. 2. Keine erhebliche Beeinträchtigung („Do No Significant Harm” oder „DNSH“) Im Investmentprozess wird anhand des Umsatzsplits des potenziellen Investments kontrolliert, dass die Unternehmen, in die der Fonds investiert, die Investitionsziele des Fonds nicht erheblich beeinträchtigen. Es wird sichergestellt, dass potenzielle Portfoliounternehmen keinerlei Umsätze aus Wirtschaftsaktivitäten generieren, die ein Ausschlusskriterium verletzen. Murphy&Spitz definiert als Ausschlusskriterien konsequent ganze Branchen sowie bestimmte Unternehmen, deren Geschäftsfelder inhärent nicht nachhaltig sind oder die aufgrund ihrer Geschäftspraktiken nicht nachhaltig sein können bzw. denen hohe Nachhaltigkeitsrisiken inhärent sind. Dies sind die folgenden Branchen / Geschäftsfelder: a) Kernenergie; b) Fossile Energieträger; c) Bergbau; d) Waffen, Rüstung und Militärtechnologien; e) Chlor- und Agrochemie; f) Grüne Gentechnologie; g) Drogen inkl. Tabak, Cannabis und Alkohol; h) Prostitution und Pornographie; i) Glücksspiel; j) Massentierhaltung; k) Verletzung von Menschenrechten; l) Verstöße gegen die Grundsätze der International Labor Organization (ILO) Kernarbeitsnormen; m) Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact; n) Durchführung von vermeidbaren Tierversuchen; und o) Involvierung in Korruption oder Geldwäsche. Zusätzlich werden im Investmentprozess ausgewählte wichtige Indikatoren für nachteilige Auswirkungen („principal adverse impacts“ oder „PAI“) auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und durch bestimmte Grenzwerte limitiert. 3. Minimum Safeguard Test In einem letzten Schritt wird das Kontroversen-Tool von Clarity AI genutzt. Dabei werden die Unternehmen systematisch auf Involvierung in Kontroversen u.a. im Zusammenhang mit UN Global Compact Code Verletzungen, internationalen Arbeitsstandards sowie Menschenrechte geprüft. Nach dem Screening bewertet das Tool jedes Unternehmen mit Hilfe eines Scoring Systems von 1 bis 100, wobei ein Score von 1 auf ein Unternehmen mit vielen Kontroversen von hoher Gewichtung deutet und ein Score von 100 für ein Unternehmen ohne Kontroversen steht. Unternehmen müssen zum Bestehen des Minimum Safeguard Test keinen Score von unter 70 erreichen. Sofern kein Score durch Clarity AI bereitgestellt wird, wird auf das Kontroversen Research von Murphy&Spitz Green Research zurückgegriffen, dabei werden systematische Nachforschungen betrieben, um die Unternehmen auf Kontroversen zu überprüfen. Im Ergebnis darf das Unternehmen keine Kontroversen aufweisen, die die Ausschlusskriterien verletzen und keine extrem schwerwiegenden Kontroversen in anderen Themen. Unternehmen, die alle drei Nachhaltigkeitsindikatoren erfüllen, werden vollständig als nachhaltige Anlage in der Ermittlung der Nachhaltigkeitsquote berücksichtigt. |
Engagement | Ja, intern organisiert Link zur Engagementrichtlinie |
Stimmrechtsausübung | Ja, intern organisiert Link zur Abstimmungsrichtlinie |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-Of-Class Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland investiert nach dem Best-Of-Class-Ansatz in Small-, Mid- und Microcap-Aktien von Unternehmen nachhaltiger Branchen aus Deutschland oder mit Kerngeschäft im deutschsprachigen Raum. Als nachhaltige Branchen sind folgende Branchen definiert: - Erneuerbare Energie, - Nachwachsende Rohstoffe, - Energieeffizienz, - Nachhaltige Mobilität, - Ökologisches Bauen, - Naturkost und ökologische Landwirtschaft, - Gesundheit, - Bildung und - Wasser. Gezielt werden den ökologischen und ökonomischen Leader der nachhaltigen Branchen ausgewählt. |
ESG-Integration | Nein |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
ILO-Kernarbeitsnormen
OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen
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Themen |
Klimawandel
Land- und Forstwirtschaft
Soziale Projekte
Erneuerbare Energien
Biodiversität
Wasser
SDGs
Bildung
Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland verfolgt das Anlageziel, in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten, geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (durch ökologische Nachhaltigkeitsziele) oder die Gesellschaft (durch soziale Nachhaltigkeitsziele) zu wirken.
Er investiert gezielt in Nachhaltige Branchen: Gesundheit, umweltschonende Verkehrstechnik/nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, ökologisches Bauen, nachwachsende Rohstoffe, Naturkost, Wasser, Bildung.
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Impact Investing |
Umwelt
Soziales
Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland investiert in Unternehmen nachhaltiger Branchen. Als nachhaltig sind die Branchen definiert, die einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft leisten: Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachwachsende Rohstoffe, ökologisches Bauen, Gesundheit, umweltschonende Verkehrstechnik/nachhaltige Mobilität, Wasser und Bildung. Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland wählt u.a. gezielt auch Investitionen, die einen unmittelbaren Impact leisten, wie bspw. Neuemissionen, Kapitalerhöhungen. Darüber werden Gelder unmittelbar einem nachhaltigen Projekt zugeführt.
Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland verfolgt damit das Ziel einen Sustainable Impact zu leisten. Unter Sustainable Impact wird dabei verstanden, dass eine Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit die Entfaltung positiver ökologischer, nachhaltiger und/oder sozialer Effekte erwarten lässt, während keine vergleichbar hohen ökologischen und sozialen Schäden durch diese Anlage befürchtet werden müssen. Der Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland ist ein aktiv gemanagter Fonds nach Artikel 9 SFDR.
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | Murphy&Spitz investiert seit 1999 ausschließlich in nachhaltige oder neutrale Branchen. Als nachhaltig definiert sind Branchen, die einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leisten: - Erneuerbare Energien - Energieeffizienz - umweltschonende Verkehrstechnik/nachhaltige Mobilität - Gesundheit - ökologisches Bauen - nachwachsende Rohstoffe - Naturkost und ökologische Landwirtschaft - Bildung - Wasser Konsequent ausgeschlossen sind folgende Geschäftstätigkeiten bzw. Geschäftspraktiken: Rüstung, Atomenergie, fossiler Energieträger, Bergbau/Mining, umweltschädliche Technologien, Pornographie/Prostitution, Drogen, Tabak, Alkohol, vermeidbare Tierversuche, Kinderarbeit, soziale Diskriminierung, Herstellung und Verbreitung gentechnisch manipulierter Produkte, Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die Menschenrechte verletzen, Korruption, Geldwäsche, Spekulation auf Lebensmittel. Link: https://www.murphyandspitz.de/ueberuns/konzept/ https://www.murphyandspitz.de/konzept/nachhaltigkeitsstrategie/ Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Ja, 5 |
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Researchpartner | Ja Clarity AI |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Ja |
Nachhaltigkeitsbeirat | Beratend |
CO2 Portfolio Analyse | Nein |
Nachhaltigkeitsreporting | Ja |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Ja Link zur monatlichen Portfolioveröffentlichung |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Ja |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja |
Grüne Gentechnik | Ja |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Ja |
Weitere | Bergbau / Mining; Massentierhaltung |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | Ja |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Ja |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Ja |
Weitere | Es wurde bislang nicht in Staatsanleihen investiert |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja |
Pornographie | Ja |
Spirituosen/Alkohol | Ja |
Glücksspiel | Ja |
Weitere | Drogen inkl. Canabis, Nahrungsmittelspekulationen |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Ja |
Weitere | Ja, z.B. SA8000, GRI, BSCI, ISO26000, ISO9001, ISO14000..., soziale Diskriminierung, vermeidbare Tierversuche |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Ja |
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Menschenrechtsverletzung | Ja |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | Ja |
Todesstrafe, Folter | Ja |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Ja |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | Ja |
Weitere | Es wurde bislang nicht in Staatsanleihen investiert |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Ja |
Weitere | Geldwäsche, Verstöße gegen Kartellrecht, Diskriminierung der Mitarbeiter |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | Es wurde bislang nicht in Staatsanleihen investiert |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
Quelle: Unternehmensangaben. | Für die Angaben der Unternehmen kann keine Haftung übernommen werden. Die Angaben dienen nur zur Information und stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Bitte beachten Sie den Haftungsausschluss unter www.forum-ng.org/disclaimer. Das FNG-Nachhaltigkeitsprofil bietet nur einen ersten Überblick und ist kein Ersatz für eine eigenständige Analyse. Weiterführende Erläuterungen finden Sie unter www.forum-ng.org
Disclaimer für das FNG-Nachhaltigkeitsprofil
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