BKC Emerging Markets Renten

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DE000A2AQZJ8

Emittent Bank für Kirche und Caritas eG
Fondsanbieter Bank für Kirche und Caritas eG
Fondstyp/Asset Klasse Rentenfonds
Rechtsform OGAW
Auflage des Fonds 01.12.2016
Letzte Aktualisierung 03.02.2023
Benchmark Keine - Unabhängige EM Mischstrategie
Tranche -

Risikoindikator (BIB)
4 von 7

Zugelassen in
D

Eingruppierung nach SFDR
Artikel 8

EU Taxonomie
- Anchorlink to data availability

Investitionsquote nach SFDR
-

Principal Adverse Impacts

Keine expliziten Angaben zu den Principal Adverse Impacts.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Keine expliziten Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung

Regelmäßige Allokation

Aktien Ausgeschlossen
Anleihen 51 % bis 100 %
Geldmarkt/Bankeinlagen 0 % bis 49 %
Rohstoffe Ausgeschlossen
Direktbeteiligungen Ausgeschlossen
Derivate 0 % bis 10 %
Weitere -

Nachhaltigkeitsansatz

Principal Adverse Impacts
-
Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs -
Begründung der Eingruppierung nach SFDR Artikel 8
Engagement Ja, intern organisiert Externer Link Link zur Engagementrichtlinie
Stimmrechtsausübung Nein
Best-in/of-Class Auswahlverfahren Best-In-Class Wir kombinieren bei der Anwendung von Positiv- und Negativkriterien die zwei Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen des gesamten Anlageuniversums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste 10 Prozent der Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) auf innovative Weise miteinander. Ganz konkret kommen dadurch Unternehmen nicht für eine Investition in Frage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen (Environment, Social, Governance) zu den schlechtesten des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig innerhalb ihrer Branche zu den schlechtesten zählen. Damit werden die Unternehmen ausgeschlossen, die das höchste ESG-Risiko im Anlageuniversum und zugleich das höchste ESG-Risiko in ihrer Subindustrie haben.
ESG-Integration Nein ESG-Kriterien werden in den Investmentprozesses integriert. Dies erfolgt in einem nicht näher formalisierten Prozess.
Normbasiertes Screening
UN Global Compact ILO-Kernarbeitsnormen
Themen
-
Impact Investing
-
Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters In der Anlagestrategie der BKC werden wesentlich ethisch-nachhaltige Ausschlusskriterien umgesetzt, die die BKC auf der Grundlage der christlichen Soziallehre legitimiert und anwendet. Hierzu zählen unter anderem Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Umwelt- und Biodiversitätszerstörungen sowie unlautere Geschäftsgebaren, etwa Geldwäsche, Steuervergehen, Bestechung und Korruption. Eine vollständige Aufzählung der Ausschlusskriterien findet sich immer aktuell auf der Website (https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltige-geldanlagen/nachhaltigkeitsfilter.html; die Ausschlusskriterien in Kurz- und in Langform https://www.bkc-paderborn.de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsfilter/ausschlusskriterien.html). Aufgezählte Mindestausschlüsse der BKC sind kompatibel mit gängigen Branchenstandards, etwa dem UN Global Compact. Mit den Ausschlusskriterien der BKC sollen die grundlegenden negativen Nachhaltigkeitswirkungen verhindert werden. Zu diesen kommt es, wenn Investitionsobjekte gegen international anerkannte ESG-Standards in schwerwiegender Weise verstoßen. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Principle Adverse Impacts) durch die Anwendung ihres Ausschluss-Kriterienfilters zu verhindern. Folgende PAI-Indikatoren finden bei der Wertpapierauswahl durch die Umsetzung des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters der BKC Berücksichtigung: 1. Treibhausemissionen, 2. Biodiversität, 3. Wasser, 4. Abfall sowie 5. soziale und Arbeitnehmerbelange (bei Unternehmen) und 1. Intensität von Treibhausgasemissionen und 2. Anteil der Staaten mit sozialen Verstößen (bei Staaten). Anhand des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters wird das Anlageuniversum auf der Basis der Informationen von Nachhaltigkeitsratingagenturen erstellt. Das ethisch-nachhaltige Anlageuniversum bildet die verbindliche Ausgangsbasis für den Investmentprozess vor der Handelsaktivität. Nach erfolgter Finanzanalyse wird dann das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio erstellt. Bei jedem Investitionsvorhaben muss also zunächst die Nachhaltigkeitsbewertung des Investitionsobjekts geprüft werden. Fällt diese negativ aus, ist eine Investition ausgeschlossen. Bei einer positiven Bewertung kann der Kauf erfolgen. Bei Nachkäufen ist der Prüfprozess entsprechend erneut anzuwenden. Sollte ein Investitionsobjekt aufgrund neuer Informationen der Nachhaltigkeitsratingagenturen als nicht mehr nachhaltig eingestuft werden, ist ein Verkauf innerhalb vorgegebener Fristen zu tätigen. Die von der BKC verwalteten Finanzportfolien werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob das ethisch-nachhaltige Anlageportfolio mit dem ethisch-nachhaltigen Anlageuniversum konform ist. Der Stand der Nachhaltigkeitsbewertung für die Eigenanlagen wird jeweils zum 31.12. eines Jahres im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die ethisch-nachhaltigen Ausschlusskriterien benennen aus Sicht der BKC diejenigen Problemfelder in den Bereichen Soziales, Umwelt und Governance, die aus Sicht einer christlichen Wertorientierung eine zukunftsgerechte Entwicklung verhindern. Dabei unterscheidet die BKC zwischen Kriterien für Unternehmen und Staaten, da beide in verschiedener Art Verantwortung für Mensch, Gesellschaft und Schöpfung haben. Die BKC ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte durch die Anwendung ihres Ausschlusskriterienfilters zu verhindern. Die sozialen und ökologischen Merkmale des ethisch-nachhaltigen Kriterienfilters kommen bei der Einzeltitelselektion der Wertpapiere zur Anwendung. Sie beziehen sich nicht auf die Investments in Zielfonds und ETCs (Exchange Traded Commodities) sowie Derivate und Zielfonds. Zielfondsinvestments und Investments in ETC sind jeweils auf maximal 20 Prozent begrenzt. Neben den Ausschlusskriterien, auf die sich die Anlagestrategie der BKC konzentriert und mit denen grundlegende nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte verhindert werden sollen, werden bei Unternehmen zusätzlich Positiv- und Negativkriterien angewandt. Durch ihren Einsatz ergibt sich im Sinne eines Bonus-Malus-Verfahrens ein Nachhaltigkeitsranking, das darlegt, wie hoch das ESG-Risiko eines Unternehmens im Vergleich zu anderen ist. Dabei werden die beiden Konzepte „Worst-in-Universe“ (schlechteste Unternehmen des gesamten Universums) und „Worst-in-Class“ (schlechteste Unternehmen der Branche des jeweiligen Unternehmens) miteinander kombiniert. Das heißt, diejenigen Unternehmen kommen für eine Investition nicht infrage, die bei der Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu den schlechtesten 10 Prozent des gesamten Anlageuniversums gehören und gleichzeitig zu den schlechtesten 10 Prozent ihrer Branche. Ausgeschlossen werden damit diejenigen Unternehmen, die ein sehr hohes Nachhaltigkeitsrisiko und eine negative Nachhaltigkeitswirkung aufweisen. Durch dieses Vorgehen erreicht die BKC eine Risikominimierung, die zu einem verbesserten Rendite-Risiko-Potenzial führen kann. Das so genannte Engagement unterstützt zudem dabei, Investitionsobjekte zu motivieren, Verbesserungen in ihrem Nachhaltigkeitsmanagement zu realisieren oder kontroverse Geschäftspraktiken zukünftig zu unterbinden. Die BKC ist davon überzeugt, dass durch Engagement stellenweise das Nachhaltigkeitsrisiko eines Investments positiv beeinflusst werden kann. Externer Link Link zum Nachhaltigkeitsansatz

Research und Tranzparenz

Interne Nachhaltigkeitsanalyse Ja, Punktuelles Research, 2 Analysten
Researchpartner Ja 4 Nachhaltigkeitsratingagenturen
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse 100 %
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern Ja
Nachhaltigkeitsbeirat Nein
CO2 Portfolio Analyse Nein
Nachhaltigkeitsreporting Nein
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung Ja Externer Link Link zur monatlichen Portfolioveröffentlichung
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren
-

Umwelt

Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen

Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) Ja
Kernenergie (Betrieb und Komponenten) Ja 5 % Umsatztoleranz
Grüne Gentechnik Ja
Chlor und Agrochemie (Biozide) Nein
Weitere Kohleförd./-verstrom., Kohleres. (500 Mio. t), Förd./Prod. Öl/Gas (10%), Stromprod. (Öl 10%), Ölres. (1.000 mmboe), Raffination Öl/Gas, unkon. Öl-/Gasförd./Res., Öl-/Gasförd. Arktis, petrochem. Prod. (10%)

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Umweltschädliches Verhalten Ja
Schädigung der Biodiversität Ja
Weitere -

Ausschlusskriterien Staaten

Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen Ja
Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit Nein
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention Nein
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung Ja
Weitere hohe Atomstromproduktion, hohe THG-Emissionen

Soziales

Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen

Waffen/Rüstungsgüter Ja 5 % Umsatztoleranz
Streubomben und Antipersonenminen Ja
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) Ja
Tabakwaren Ja 5 % Umsatztoleranz
Pornographie Ja 5 % Umsatztoleranz
Spirituosen/Alkohol Nein
Glücksspiel Ja 5 % Umsatztoleranz
Weitere Abtreibung/nidationshem. Verhütungsmittel, Programme Klonen, gentechnische Veränderung menschlichen Erbguts/Verwendung embryonaler Stammzellen, Produktion/Vertrieb Cannabis nicht med. Zwecke, Handfeuerwaffen Zivilbevölkerung

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) Ja
Ausbeuterische Kinderarbeit Ja
Menschenrechtsverletzung Ja
Tierversuche Ja
Weitere -

Ausschlusskriterien Staaten

Arbeitsrechte Nein
Menschenrechtsverletzung Ja
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP Ja
Todesstrafe, Folter Ja
Unfreie Staaten laut Freedom House Ja
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag Nein
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge Nein
Weitere Rüstungsbudget größer 4% BIP,fehlende Religionsfreiheit, Nichtratifizierung Konvention biologische und chemische Waffen, Atomwaffenbesitz (ohne vollständigen Abrüstungsplan)

Governance

Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen

Korruption und Bestechung Ja
Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße Ja
Weitere Verletzung internationaler Konventionen zu Biodiversität, Korruption und Geldwäsche sowie zum Umweltschutz, unlautere Geschäftsgebaren

Ausschlusskriterien Staaten

Korruption Ja
Weitere Steueroasen (steuerlich nicht-kooperative Staaten gemäß EU-Liste)

Mehr zur Datenverfügbarkeit

+

  1. EU Taxonomie
    Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.

Disclaimer für das FNG-Nachhaltigkeitsprofil

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  1. Bei den vorstehenden Angaben im Rahmen der FNG-Nachhaltigkeitsprofile  handelt es sich lediglich um Zusammenstellungen, Übersichten oder Sortierhilfen, die vom Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. wertungsfrei bereitgestellt werden.  
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. weder die Richtigkeit und Vollständigkeit noch die Plausibilität der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen enthaltenen Angaben überprüft hat. Diese Angaben beruhen ausschließlich auf den von den jeweiligen Anbietern bereitgestellten Daten, auf die das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. keinen Einfluss hat.
  3. Die Aktualität der eingegebenen Daten richtet sich nach dem im FNG-Nachhaltigkeitsprofil des jeweiligen Produkts angegebenen Aktualisierungsdatum, wiedergegeben ist also der Stand zu diesem Datum. Im Zweifel sind die bei der jeweiligen KVG hinterlegten Daten als aktuell zu betrachten. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. hat darauf jedoch keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr für eine jederzeitige Aktualität übernehmen, da die FNG-Nachhaltigkeits-Inhalte von den Anbietern selbst zu befüllen und ggf. zu aktualisieren sind.
  4. Die in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageempfehlungen dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten und können weder eine fachgerechte Anlageberatung noch eine qualifizierte Produktaufklärung ersetzen. Es wird daher empfohlen, vor Kauf oder Verkauf der in den FNG-Nachhaltigkeitsprofilen aufgeführten Anlageprodukte die Dienste eines professionellen Anlageberater in Anspruch zu nehmen und die vollständigen Verkaufsunterlagen (insbesondere Verkaufsprospekt) des jeweiligen Anlageprodukts aufmerksam durchzulesen. Insoweit wird ergänzend darauf hingewiesen, dass Anlageprodukte generell mit Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust behaftet und auch in der Vergangenheit erzielte Gewinne kein zuverlässiger Indikator für zukünftige Ergebnisse sind.