ARAMEA Global Convertible
DE000A14UWX0, DE000A141V76
Emittent | HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH |
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Fondsanbieter | Aramea Asset Management AG |
Fondstyp/Asset Klasse | Wandelanleihenfonds |
Rechtsform | Offener Investmentfonds |
Auflage des Fonds | 04.01.2016 |
Letzte Aktualisierung | 21.04.2023 |
Benchmark | - |
Tranche | - |
Principal Adverse Impacts
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
Ziele für nachhaltige Entwicklung
Keine expliziten Angaben zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung
Regelmäßige Allokation
Aktien | 0 % bis 30 % |
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Anleihen | 70 % bis 100 % |
Geldmarkt/Bankeinlagen | 0 % bis 30 % |
Rohstoffe | Ausgeschlossen |
Direktbeteiligungen | Ausgeschlossen |
Derivate | Ausgeschlossen (nur zur Absicherung) |
Weitere | Investmentfonds 0 % bis 10 % |
Nachhaltigkeitsansatz
Principal Adverse Impacts |
Treibhausgasemissionen
Wasser
Abfälle
Biodiversität
Energieeffizienz und fossile Brennstoffe
Soziale und Arbeitnehmerbelange
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Erläuterungen zur Berücksichtigung der SDGs | - |
Begründung der Eingruppierung nach SFDR | Artikel 8 Das Sondervermögen investiert mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Wertpapiere, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Daneben berücksichtigt der Fonds bestimmte Ausschlusskriterien. Entsprechend werden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale beworben. |
Engagement | Ja, intern organisiert |
Stimmrechtsausübung | Ja, extern organisiert Link zur Abstimmungsrichtlinie |
Best-in/of-Class Auswahlverfahren | Best-In-Class Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens Prime-1 aufweisen. |
ESG-Integration | Ja Das Sondervermögen investiert mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Wertpapiere, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Daneben berücksichtigt der Fonds bestimmte Ausschlusskriterien. |
Normbasiertes Screening |
UN Global Compact
ILO-Kernarbeitsnormen
OECD Richtlinien für Multinationale Unternehmen
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Themen |
-
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Impact Investing |
-
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Nachhaltigkeitsansatz des Fondsanbieters | Nach Prüfung durch unseren Research-Provider ISS ESG gilt ein Einzeltitel dann als investierbar wenn folgende Kriterien eingehalten sind: I) Emittent erfüllt unsere Mindestanforderungen in Puncto Umwelt-, Sozial- und Governancekriterien in Bezug auf seine Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken II) Emittent weist keine schwerwiegenden Verstöße in Bezug auf unsere Mindestanforderungen in Puncto Umwelt-, Sozial- und Governancekriterien auf. III) Emittent verstößt nicht gegen den UNGC. Zudem haben wir als Gesamthaus als Unterzeichner der UN PRIs uns dazu erklärt, ESG-Kriterien grundsätzlich bei Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozessen mit einzubeziehen. Link zum Nachhaltigkeitsansatz |
Research und Tranzparenz
Interne Nachhaltigkeitsanalyse | Nein |
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Researchpartner | Ja ISS ESG, MSCI ESG |
%-Anteil des Portfolios mit Nachhaltigkeitsanalyse | 100 % |
Einbezug von strategisch wichtigen Zulieferern | Ja |
Nachhaltigkeitsbeirat | Nein |
CO2 Portfolio Analyse | Ja, rückwärtsgerichteter Indikator Durch unsere Service-KVG erhält das Fondsmanagement eine monatliche Übersicht. |
Nachhaltigkeitsreporting | Nein |
Mind. monatliche Portfolioveröffentlichung | Nein |
Zertifizierung/Auszeichnung durch unabhängige Auditoren |
FNG-Siegel ★
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Umwelt
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Fossile Brennstoffe (Kohle, Öl und Gas) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Kernenergie (Betrieb und Komponenten) | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Grüne Gentechnik | Nein |
Chlor und Agrochemie (Biozide) | Nein |
Weitere | Fracking und Ölsande 5 % Umsatztoleranz |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Umweltschädliches Verhalten | Ja |
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Schädigung der Biodiversität | Ja |
Weitere | Verstöße gegen Umweltschutz (Direktes Involvement, Zulieferer, Finanziers) |
Ausschlusskriterien Staaten
Nichtratifizierung Pariser Klimaabkommen | Ja |
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Nichtratifizierung des Protokolls über biolog. Sicherheit | Nein |
Nichtratifizierung der UN-Biodiversitäts-Konvention | Ja |
Kernenergie nach Anteil an der Bruttoenergieerzeugung | Nein |
Weitere | - |
Soziales
Ausschluss von Branchen/Geschäftsfeldern Unternehmen
Waffen/Rüstungsgüter | Ja 5 % Umsatztoleranz |
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Streubomben und Antipersonenminen | Ja |
Massenvernichtungswaffen (ABC/CBRN) | Ja |
Tabakwaren | Ja 5 % Umsatztoleranz |
Pornographie | Nein |
Spirituosen/Alkohol | Nein |
Glücksspiel | Nein |
Weitere | - |
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Arbeitsrechte (ILO Kernarbeitsnormen) | Ja |
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Ausbeuterische Kinderarbeit | Ja |
Menschenrechtsverletzung | Ja |
Tierversuche | Nein |
Weitere | - |
Ausschlusskriterien Staaten
Arbeitsrechte | Nein |
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Menschenrechtsverletzung | Nein |
>3% - Anteil Rüstungsausgaben vom BIP | Nein |
Todesstrafe, Folter | Nein |
Unfreie Staaten laut Freedom House | Ja |
Verstöße gegen den Atomwaffensperrvertrag | Ja |
Verstöße gegen sonstige Waffensperrverträge | Nein |
Weitere | - |
Governance
Ausschluss von Geschäftspraktiken Unternehmen
Korruption und Bestechung | Ja |
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Steuer: planmäßige Vermeidung & festgestellte Verstöße | Nein |
Weitere | Verstöße gegen Rechnungslegungsstandard, Geldwäsche sowie Konsumentenschutz |
Ausschlusskriterien Staaten
Korruption | Ja |
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Weitere | Corruption Perception Index < 40 |
Mehr zur Datenverfügbarkeit
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EU Taxonomie
Es ist möglich, dass die Quote der Taxonomiekonformität und -fähigkeit, die sich auf Unternehmensemittenten beschränkt bzw. ausgewählte umweltbezogene Wirtschaftsaktivitäten umfasst, aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit niedrig ausfällt oder nicht angegeben werden kann. Daten können mit einer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenvergleichbarkeit eingeschränkt sein kann, da es zu Unterschieden im Umfang der betrachteten Wirtschaftsaktivitäten kommen kann. Sobald Daten in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen, werden diese entsprechend der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
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