Viele offene Fragen zur Anwendung und Auslegung der Offenlegungsverordnung (SFDR)

Während die Level 1 Anforderungen und allgemeinen Grundsätze der SFDR wie geplant ab dem 10. März 2021 für Unternehmen gelten sollen, verschieben sich dei Level 2 Regulatory Technical Standards (RTS).

Die drei Aufsichtbehörden EIOPA, EBA und ESMA arbeiten derzeit noch an einem finalen Entwurf zur Ausgestaltung der RTS, welcher voraussichtlich Anfang Februar veröffentlicht wird. Hinsichtlich einer Präzesierung der Produkklassifizierungen unter den Artikeln 6,7,8 und 9 der SFDR stellte die EU-Kommission jedoch klar, dass die Aufsichtbehörden nicht die Befugniss haben Level 1 Anforderungen zu interpretieren. Die EU-Kommission bleibt einer schärferen Abgrenzung bzw. Erläuterung zur Anwendung in der Praxis bisher schuldig. Das FNG hat die den bisherigen Sachstand zur Produkteinordnung gemäß der Verodnung für Sie zusammengefasst: