Pressemitteilung: FNG fordert die EU auf, Kurs zu halten: Omnibus-Initiative darf Europas Nachhaltigkeitsagenda nicht gefährden
Berlin, 27. Februar 2025. Die Europäische Union steht vor einer entscheidenden Weichenstellung in ihrer Nachhaltigkeitsagenda. Mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission droht eine erhebliche Schwächung bestehender Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorschlag, der unter anderem die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die Taxonomieverordnung und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) betrifft, dürfte gravierende Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren haben.
FNG fordert Vereinfachung statt Absenkung des Ambitionsniveaus von CSRD, Taxonomie und CSDDD
Anstelle einer notwendigen Vereinfachung der Regulierung sieht der Vorschlag eine drastische Reduktion der Unternehmen vor, die unter die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der CSRD fallen. Die geplante Senkung um 80 % würde Investoren den Zugang zu entscheidenden, vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten erschweren – ein Rückschritt für die Umlenkung von Kapital in nachhaltige Tätigkeiten. Das FNG begrüßt zwar den Erhalt des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, warnt jedoch vor den negativen Auswirkungen einer so massiven Einschränkung der Berichtspflichten.
Auch die EU-Taxonomie würde durch eine weitgehend freiwillige Anwendung erheblich an Wirkung verlieren. Eine daraus folgende Fragmentierung auf den Märkten würde die Transparenz reduzieren und Investoren die Orientierung erschweren.
Die CSDDD ist ebenfalls von Vorschlägen betroffen, die weniger eine Vereinfachung, als eine Abschwächung bedeuten würden: so sollen die Anforderungen an Umwelt- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gelockert und die Verpflichtung für die größten EU-Unternehmen, Klimatransitionspläne umzusetzen, abgeschafft werden. Dies würde die Umsetzung zukunftsorientierter, nachhaltiger Risikobewertungen beeinträchtigen.
Nachhaltigkeit erfordert Verbindlichkeit und klare Rahmenbedingungen
Der Vorschlag der EU-Kommission schafft Rechtsunsicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Investoren. Besonders Unternehmen, die bereits frühzeitig in nachhaltige Prozesse und Systeme investiert haben, sollten durch geplante Änderungen nicht benachteiligt werden. Diese Unternehmen haben bereits einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Transformation geleistet und sollten Planungssicherheit und Unterstützung erhalten.
«Bei CSRD, CSDDD und der Taxonomieverordnung geht es nicht um ‚Feel-good-Fragen‘, sondern um grundlegende wirtschaftliche Weichenstellungen», betont FNG-Geschäftsführerin Verena Menne. «Investoren und Finanzinstitute benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz, um beurteilen zu können, welche Unternehmen zukunftsfähig aufgestellt sind. Dies betrifft nicht nur Umweltaspekte wie Klima und Biodiversität, sondern auch die Resilienz der Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette.»
Das FNG fordert den Rat der EU sowie das EU-Parlament dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass bereits erreichte Fortschritte nicht rückgängig gemacht werden und verlässliche Rahmenbedingungen die Transformation hin zu einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ermöglichen.